Schöntag GmbH
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Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr Entsorgungsdienstleistungen (AGE)
der Heinz Schöntag GmbH

1. Geltung der AGE
Diese AGE gelten schon im Zeitpunkt der ersten GeschĂ€ftsanbahnung fĂŒr alle Leistungen der Heinz Schöntag GmbH. Im Zuge Ihrer Kontaktaufnahme/ Beauftragung erkennen Sie unsere DatenschutzerklĂ€rung an. Entgegenstehende Bedingungen, gleich welcher Art, auch wenn ihnen nicht widersprochen wurde, werden nicht Vertragsbestandteil. Diese AGE und die DatenschutzerklĂ€rung werden auf Wunsch jederzeit ĂŒbermittelt und stehen im Internet unter www.schoentag-containerdienst.de zum Abruf zur VerfĂŒgung.

2. Abfallrechtliche Verantwortung
Der Auftraggeber ist als Erzeuger und Besitzer von AbfĂ€llen fĂŒr diese AbfĂ€lle verantwortlich. Er stellt die AbfĂ€lle mit dem BefĂŒllen des BehĂ€ltnisses oder der Anlieferung bereit. Die Heinz Schöntag GmbH wird Abfallbesitzer im Sinne von §3 Abs. 9 KrWG mit dem Beginn des Abtransports oder bei Anlieferung auf dem BetriebsgelĂ€nde. Hiermit wird der Auftraggeber nicht von seinen abfallrechtlichen Pflichten entbunden.



3. Auftragserteilung, Verkehrssicherheit
Mit der Bestellung eines BehÀltnisses oder im Falle der Selbstanlieferung auf dem BetriebsgelÀnde wird die Heinz Schöntag GmbH beauftragt, die bereitgestellten AbfÀlle nach eigenen Ermessen in Besitz zu nehmen, zu befördern, zu behandeln, sich anzueignen, zu beseitigen oder zu verwerten. Die Abholung der BehÀltnisse erfolgt auf Abruf des Auftraggebers.

Die Aufstellung des BehĂ€ltnisses erfolgt nach Weisung des Auftraggebers und auf sein Risiko fĂŒr die Eignung der Zuwege und des Abstellplatzes. FĂŒr SchĂ€den, die durch das Gewicht der Spezialfahrzeuge, durch das Absenken der HeckstĂŒtzen oder unsachgemĂ€ĂŸe Baustellen- und Verkehrssicherung entstehen, haften wir nicht. Der Auftraggeber ist fĂŒr die Einholung von privaten und öffentlichen Genehmigungen verantwortlich und ĂŒbernimmt die Kosten.

Der Auftraggeber wird die BehĂ€ltnisse sorgsam und nur bestimmungsgemĂ€ĂŸ verwenden und nur bis zur Ladekante unter Einhaltung des zulĂ€ssigen Gesamtgewichts beladen. Bei Verwendung eines Deckelcontainers versichert der Auftraggeber, diesen nicht mit sperrigen und schweren Materialien zu befĂŒllen. Die Benutzung der Deckel hat mit besonderer Sorgfalt zu geschehen. Evtl. Kosten durch BeschĂ€digungen, bzw. Mehrkosten fĂŒr Umladen oder Sichern der Ladung werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

Die BefĂŒllung mit gefĂ€hrlichen AbfĂ€llen muss bei der Bestellung angekĂŒndigt werden. Der Auftraggeber hat im Zweifel oder bei Unkenntnis der Abfallart Auskunft bei der Heinz Schöntag GmbH einzuholen. Bei jeder Abweichung von den deklarierten AbfĂ€llen ist die Heinz Schöntag GmbH zur Verweigerung des Abtransports oder zur Beseitigung auf Kosten des Auftraggebers berechtigt.

4. Abfallbestimmung
Der Auftraggeber trĂ€gt die Verantwortung fĂŒr die Richtigkeit seiner Angaben. Ihm ist bekannt, dass unvollstĂ€ndige oder unrichtige Angaben zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben oder  Ordnungswidrigkeiten darstellen können. Der Auftraggeber ersetzt der Heinz Schöntag GmbH jeden daraus folgenden Schaden.

Die auf dem Lieferschein vermerkte Abfallart stellt eine unverbindliche Einordnung nach Sichtprobe dar. Der Auftraggeber versichert, dass das Material, sofern nicht als solches deklariert, keine gefÀhrlichen AbfÀlle (z.B. Asbest/KMF) oder deren Beimengung enthÀlt. Die verbindliche Einstufung der Abfallart erfolgt durch den Entsorger oder Verwerter.

5. Preise und Kosten
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die angebotenen Preise zuzĂŒglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber schuldet ferner alle nachgewiesenen Kosten und GebĂŒhren, insbesondere Entsorgungskosten, GebĂŒhren fĂŒr Entsorgungswege oder -nachweise. Erhöhen sich wĂ€hrend der Vertragsdauer die Verwerterpreise um mehr als 5 %, so sind die Vertragspartner berechtigt, die vereinbarten Preise neu zu verhandeln, sowie bei Nichteinigung den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kĂŒndigen.

In Rechnung gestellte Preise und Kosten sind sofort nach Rechnungserhalt oder zu dem angegebenen Termin netto fĂ€llig und zahlbar. Im Falle des Verzugs schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. ĂŒber dem am FĂ€lligkeitstag gĂŒltigen Basiszinssatz nach §247 BGB.

6. Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGE unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen davon unberĂŒhrt.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert werden.

Die Bestellung und der Abruf der BehÀlter haben direkt an die Auftragnehmer zu erfolgen, Fahrer können keinen AuftrÀge entgegen nehmen.

Wenn Terminvereinbarung bzgl. der Containerstellung bzw. -abholung wegen unvorhersehbarer Ereignisse nicht eingehalten werden können, wird keine Haftung fĂŒr entstandene Kosten ĂŒbernommen.

ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand ist Mainz. Der Gerichtsstand Mainz wird vom Auftraggeber anerkannt.

 

 

 
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