Schöntag GmbH
Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle

 
 

AIV/ Altholz zur Verwertung

AVV 17 02 04*
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, z.B. Bahnschwellen, Fensterholz, kesseldruckimprägniertes Holz, sowie sonstiges Altholz, was nicht den Kategorien AI-AIII zugeordnet werden kann
Bei der Entsorgung ist die genaue Herkunft anzugeben und es fällt eine Abwicklungsgebühr für gefährliche Abfälle an.

Kohlenteerhaltige Bitumengemische (Asphalt)

AVV 17 03 01*
aus älteren Straßenaufbrüchen, meist kohlenteerhaltig
Bei der Entsorgung ist die genaue Herkunft anzugeben und es fällt eine Abwicklungsgebühr für gefährliche Abfälle an.

Künstliche Mineralfaser

AVV 17 06 03*
Dämmmaterial, für das keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller vorliegt, darf nur verpackt in PE-Säcken angenommen werden
Bei der Entsorgung ist die genaue Herkunft anzugeben und es fällt eine Abwicklungsgebühr für gefährliche Abfälle an.
Abrechnung von Kleinmengen < 400kg erfolgt auf m³.

Asbest ( Eternit) und Asbestzement

AVV 17 06 05*
Dieses Material darf nur in Big Bags verpackt luftdicht transportiert und verladen werden.
Bei der Entsorgung ist die genaue Herkunft anzugeben und es fällt eine Abwicklungsgebühr für gefährliche Abfälle an.

Kohlenteer und teerhaltige Produkte (Dachbahnen) auf Anfrage

AVV 17 03 03*
z.B. Dachbahnen mit teerhaltigen Anteilen

Bei der Entsorgung ist die genaue Herkunft anzugeben und es fällt eine Abwicklungsgebühr für gefährliche Abfälle an. Hier ist die Annahme im Vorfeld unbedingt abzustimmen.

Beton, Ziegeln, Fliesen die gefährliche Stoffe enthalten

AVV 17 01 06*

Bauschutt und Leichtbaustoffe mit gefährlichen Stoffen belastet.

 

Bauschutt belastet

AVV 17 05 03*

Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten

Künstl. Mineralfaser mit schwach gebundenem Asbest

AVV 17 06 01*

Künstliche Mineralsfaser mit schwachgebundenem Asbest

 

Bau- und Abbruchabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

AVV 17 09 03*

 

 

 
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