Schöntag GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Entsorgungsdienstleistungen (AGE)
der Heinz Schöntag GmbH

1. Geltung der AGE
Diese AGE gelten schon im Zeitpunkt der ersten Geschäftsanbahnung für alle Leistungen der Heinz Schöntag GmbH. Im Zuge Ihrer Kontaktaufnahme/ Beauftragung erkennen Sie unsere Datenschutzerklärung an. Entgegenstehende Bedingungen, gleich welcher Art, auch wenn ihnen nicht widersprochen wurde, werden nicht Vertragsbestandteil. Diese AGE und die Datenschutzerklärung werden auf Wunsch jederzeit übermittelt und stehen im Internet unter www.schoentag-containerdienst.de zum Abruf zur Verfügung.

2. Abfallrechtliche Verantwortung
Der Auftraggeber ist als Erzeuger und Besitzer von Abfällen für diese Abfälle verantwortlich. Er stellt die Abfälle mit dem Befüllen des Behältnisses oder der Anlieferung bereit. Die Heinz Schöntag GmbH wird Abfallbesitzer im Sinne von §3 Abs. 9 KrWG mit dem Beginn des Abtransports oder bei Anlieferung auf dem Betriebsgelände. Hiermit wird der Auftraggeber nicht von seinen abfallrechtlichen Pflichten entbunden.



3. Auftragserteilung, Verkehrssicherheit
Mit der Bestellung eines Behältnisses oder im Falle der Selbstanlieferung auf dem Betriebsgelände wird die Heinz Schöntag GmbH beauftragt, die bereitgestellten Abfälle nach eigenen Ermessen in Besitz zu nehmen, zu befördern, zu behandeln, sich anzueignen, zu beseitigen oder zu verwerten. Die Abholung der Behältnisse erfolgt auf Abruf des Auftraggebers.

Die Aufstellung des Behältnisses erfolgt nach Weisung des Auftraggebers und auf sein Risiko für die Eignung der Zuwege und des Abstellplatzes. Für Schäden, die durch das Gewicht der Spezialfahrzeuge, durch das Absenken der Heckstützen oder unsachgemäße Baustellen- und Verkehrssicherung entstehen, haften wir nicht. Der Auftraggeber ist für die Einholung von privaten und öffentlichen Genehmigungen verantwortlich und übernimmt die Kosten.

Der Auftraggeber wird die Behältnisse sorgsam und nur bestimmungsgemäß verwenden und nur bis zur Ladekante unter Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts beladen. Bei Verwendung eines Deckelcontainers versichert der Auftraggeber, diesen nicht mit sperrigen und schweren Materialien zu befüllen. Die Benutzung der Deckel hat mit besonderer Sorgfalt zu geschehen. Evtl. Kosten durch Beschädigungen, bzw. Mehrkosten für Umladen oder Sichern der Ladung werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

Die Befüllung mit gefährlichen Abfällen muss bei der Bestellung angekündigt werden. Der Auftraggeber hat im Zweifel oder bei Unkenntnis der Abfallart Auskunft bei der Heinz Schöntag GmbH einzuholen. Bei jeder Abweichung von den deklarierten Abfällen ist die Heinz Schöntag GmbH zur Verweigerung des Abtransports oder zur Beseitigung auf Kosten des Auftraggebers berechtigt.

4. Abfallbestimmung
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. Ihm ist bekannt, dass unvollständige oder unrichtige Angaben zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben oder  Ordnungswidrigkeiten darstellen können. Der Auftraggeber ersetzt der Heinz Schöntag GmbH jeden daraus folgenden Schaden.

Die auf dem Lieferschein vermerkte Abfallart stellt eine unverbindliche Einordnung nach Sichtprobe dar. Die verbindliche Einstufung der Abfallart erfolgt durch den Entsorger oder Verwerter.

5. Preise und Kosten
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die angebotenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber schuldet ferner alle nachgewiesenen Kosten und Gebühren, insbesondere Entsorgungskosten, Gebühren für Entsorgungswege oder -nachweise. Erhöhen sich während der Vertragsdauer die Verwerterpreise um mehr als 5 %, so sind die Vertragspartner berechtigt, die vereinbarten Preise neu zu verhandeln, sowie bei Nichteinigung den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.

In Rechnung gestellte Preise und Kosten sind sofort nach Rechnungserhalt oder zu dem angegebenen Termin netto fällig und zahlbar. Im Falle des Verzugs schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem am Fälligkeitstag gültigen Basiszinssatz nach §247 BGB.

6. Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGE unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert werden.

Die Bestellung und der Abruf der Behälter haben direkt an die Auftragnehmer zu erfolgen, Fahrer können keinen Aufträge entgegen nehmen.

Wenn Terminvereinbarung bzgl. der Containerstellung bzw. -abholung wegen unvorhersehbarer Ereignisse nicht eingehalten werden können, wird keine Haftung für entstandene Kosten übernommen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz. Der Gerichtsstand Mainz wird vom Auftraggeber anerkannt.

 

 

 
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